Zweite Phase der Überbrückungshilfen angelaufen
Leitfaden des Ministeriums für finanzielle Unterstützungen
Seit Ende Oktober können E-Handwerksbetriebe, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark von Umsatzeinbußen betroffen sind, weitere finanzielle Unterstützung beantragen.
Die als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährte Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist für diesen Zeitraum endet laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 31. Dezember 2020. Das Ministerium hat für betroffene Unternehmen einen Leitfaden für die zweite Phase mit allen wichtigen Informationen veröffentlicht.
Frist für Änderungsträge läuft ab
Änderungsanträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) können bis einschließlich 30. November 2020 gestellt werden.) Rückwirkende Anträge für diesen Zeitraum sind allerdings nicht möglich.
Weitere Informationen zum Thema Überbrückungshilfen gibt es hier