Voraussetzungen für die Videosprechstunde zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit:
Versicherte haben jedoch keinen Anspruch auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Videosprechstunde. Nach den vorliegenden Informationen bleibt darüber hinaus die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf Basis z. B. eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates ausgeschlossen.
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