Daher können Privatpersonen (Eigentümer und Mieter) wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen (Förderprogramm „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“). Möglich sind Zuschüsse bis zu 1.600 Euro für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen.
Informationen zur Förderung finden Sie hier auf der KfW-Webseite.