Mit dem Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die Förderausschlüsse im Merkblatt aktualisiert. Bei der Förderung einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage sowie von Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion muss für Anträge ab dem 01.09.2021 zusätzlich eine Fachunternehmerbestätigung eingereicht werden:
Mit der Fachunternehmerbestätigung bestätigt das ausführende Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung/Durchführung der Maßnahme(n) gegenüber dem Kreditnehmer/Zuschussempfänger. Das Merkblatt sowie die Anlage zum Merkblatt mit den „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ werden zum 01.09.2021 aktualisiert veröffentlicht.
Förderfähige Maßnahmen zum Einbruchschutz sind:
Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen
Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Diese müssen
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten sind Elektroarbeiten, z. B. Verlegung von Steckdosen und Einbau zusätzlicher Steckdosen.
Nicht gefördert werden digitale Geräte der Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet.
Von Interesse sind ebenfalls Maßnahmen im Förderbereich 6 -Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, wie z. B. Einbau oder Erweiterung von baugebundenen Altersgerechten Assistenzsystemen ("Ambient Assisted Living" – "AAL" oder intelligente Gebäudesystemtechnik) oder Smart-Home-Anwendungen.
Förderfähig sind:
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten sind Vorwandkonstruktionen für die nachträgliche Installation von Haltesystemen, Kabelinfrastruktur und Installationsarbeiten für die Verlegung von Bedienelementen.
Quellen: KfW Bankengruppe
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