31.03.2022
Aktueller Erlass ermöglicht die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 25. März 2022 den Erlass „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ veröffentlicht.
Die Regelungen sind auf bestimmte Baumaterialien und Betriebsmittel beschränkt. Der Erlass regelt für Bundesbaumaßnahmen die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln in neuen und laufenden Vergabeverfahren, aber auch die Anpassung bestehender Verträge infolge von Lieferschwierigkeiten oder erheblicher Preissteigerungen.